Der neue Präsident Obama hat bei seinem Amtsantritt im Januar sog. „harte Verhörmethoden“ wie Schlafentzug und Waterboarding zwar vorerst verboten, doch prüft eine Task-Force bereits, ob das so bleiben soll. Den Folterknechten hat er jedenfalls Straffreiheit zugesichert, die Herausgabe der Folter-Memos aus dem Justizministerium der Bush-Regierung erfolgte erst unter dem Druck einer Klage der American Civil Rights and Liberties Union (ACLU). Change looks different, Mr President.
Obwohl es eine empirisch erwiesene Tatsache ist, daß Schlafentzug schon nach wenigen Tagen zu schweren psychischen und physischen Störungen führt und letztendlich zum Tode, erfährt die Weltöffentlichkeit aus den Folter-Memos, daß die Regierung Bush das praktizierte Wachhalten von Terrorverdächtigen selbst bis zu 11 Tagen für relativ ungefährlich hielt. Dabei stützte sie sich u.a. auf eine Studie der britischen Loughborough-Universität, die einigermaßen schockiert und überrascht reagierte, welche falschen Schlüsse man in CIA-Kreisen aus ihrer Forschungsarbeit zur Legitimierung und zur Relativierung menschenverachtender Verhörmethoden gezogen hatte.
Doch vielleicht ging es in Geheimgefängnissen gar nicht so schlimm zu, wie behauptet? Schließlich war minutiös-technokratisch vorgeschrieben worden, wie lange Waterboarding einem Gefangenen höchstens zumutbar sei. Ex-Verteidigungsminister Rumsfeld äußerte auch einst sein großes Unverständnis darüber, daß Terrorverdächtige Streßpositionen im Stehen maximal vier Stunden ausgesetzt werden sollten, während er acht bis zehn Stunden am Tag im Stehen verbringe (so vielleicht?). Wenn dann noch Ex-Außenministerin Condoleezza Rice festhalten möchte, daß das ICRC an Guantanamo eigentlich gar nichts auszusetzen gehabt und die OSZE es sogar als Mustergefängnis ausgezeichnet haben soll, wo natürlich niemand gefoltert worden sei, dann wird vielleicht klar, wie die Welt den außerordentlichen Stellenwert von Menschenrechten in der US-amerikanischen Anti-Terror-Politik zu bewerten hat. Rice: „Deswegen ist es also per Definition so, dass eine Anordnung, die vom Präsidenten kam, gar nicht gegen die Antifolterkonvention verstoßen konnte.“
Natürlich nicht.