Die Truppe muß sich bewußt sein: 1. In diesem Kampf ist Schonung und völkerrechtliche Rücksichtnahme diesen Elementen gegenüber falsch.
Würde vielleicht passen, aber nein, obiges Zitat stammt nicht vom sogenannten Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Günter Nooke, der es für schwierig hält, auch potentiell gefährlichen Personen das Recht auf einen fairen Prozeß zu gewähren… Nooke plädiert ferner dafür, die neue US-Regierung habe mehr Geduld verdient. Dabei ist Deutschland bei der Gewährung von Menschenrechten geradezu vorbildlich geduldig, wie es dies im Falle von Murat Kurnaz bewiesen hat, der trotz seiner schon 2002 in einem BND-Untersuchungsbericht ausgewiesenen Unschuld noch geduldige vier Jahre mit seinen Folterknechten in Guantanamo verbringen durfte.
Würde vielleicht passen, aber nein, obiges Zitat stammt auch nicht vom Ex-Vizepräsidenten Dick Cheney, der die CIA-Folterpraktiken an Terrorverdächtigen als „intelligente Verhörmethoden“ begreift, ohne die Amerika nicht beschützt werden könne. Diskutiert wird Folter auch gar nicht unter dem Gesichtspunkt, daß sie geächtet, vorboten und verfolgt, aufgeklärt, unterbunden und verhindert werden muß, weil sie der Gipfel der Menschenverachtung ist. Sondern sofern sie in gewisser Weise eingeschränkt werden sollte, geschieht dies vielmehr unter Effektivitätsgesichtspunkten: Zum einen nämlich, weil sie dem Ansehen der USA in der Welt schadet, zum anderen weil sie keine zuverlässigen Aussagen produziert (siehe dazu auch das herausragend heikle und ironische Beispiel des Geisterhäftlings al-Libi). Davor warnte schon 2002 eine Abteilung des US-Verteidigungsministeriums und dies wurde jüngst vom FBI-Mitarbeiter Ali Soufan in einer Anhörung vor dem Kongreß bestätigt, auch wenn Bush jr. Folter gerade mit ihrem Outcome gerechtfertigt hatte. Daß der Zweck die Mittel heiligt, gilt also weiterhin – Mitgliedstaat der Anti-Folter-Konvention sowie seit neustem Inhaber eines Sitzes im UN-Menschenrechtsrat hin oder her.
Zweckmäßigkeit, Zweckmäßigkeit über alles, über alles in der Welt. Das muß sich auch der amtierende US-Präsident Obama gedacht haben, als er am 15. Mai ankündigte, nach Prüfung ihrer Zweckmäßigkeit die im Januar von ihm ausgesetzten Militärtribunale der Bush-Ära wiederzubeleben, welche jeglichen rechtsstaatlichen Verfahren, selbst unter modifizierten Bedingungen, spotten. Sind sie doch gerade unter der Prämisse entworfen, Rechtsstaatsprinzipien und das Kriegsvölkerrecht zu umgehen.
Zu Tage tritt hier anschaulich der von Ernst Fraenkel in „Der Doppelstaat“ beschriebene Konflikt zwischen Normenstaat und Maßnahmenstaat, und daß dieser Konflikt in der Regel zu Gunsten des Maßnahmenstaates ausgeht. Aus dem selben Jahr wie Fraenkels „Der Doppelstaat“ stammt dann auch das zu Eingang dieses Artikels wiedergegebene Zitat. Es handelt sich um einen Auszug aus dem Kommissarbefehl des Oberkommandos der Wehrmacht vom 6. Juni 1941.