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Heinz Buschkowsky: „Wenn jemand Böses tut, dann erlebt er böse Sachen!“

Am 18. Mai 2011 gepostet von Achim

Ein weiteres Beispiel für die Aktualität der Vergeltung: Bei Beckmann (Montag abend) ging es diese Woche um den Umgang mit jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern. Es wurde viel über Behandlungsmöglichkeiten und über das berühmte „frühe Eingreifen“ in so genannte Problemfamilien (siehe Terrie Moffitt) diskutiert. Erneut zeigte sich dabei aber der tief sitzende und alles andere überschattende Drang bei fast allen Gesprächsteilnehmern, einen Täter zu bestrafen, um seine begangene Tat zu vergelten.

So wurde in der Gesprächsrunde u.a. einstimmig festgehalten, dass es nicht sein könne, dass ein schwerer Körperverletzer mit 4 Tagen „Laub saugen“ (=Sozialstunden) davonkäme, weil ja Laub saugen in keiner Beziehung zur Tat stünde und daher gar keine Wirkung habe.  Dass ein Gefängnis-Aufenthalt inhaltlich häufig ebenso wenig mit Körperverletzung zu verknüpfen ist, blieb hingegen unausgesprochen. Klar war für Beckmann und seine Gäste: Wer jemandem den Kiefer zerhaut, der darf nicht Laub saugen gehen, sondern der muss richtig „spüren“, dass er etwas falsch gemacht hat. Alles andere sei ja unverhältnismäßig.

Noch deutlicher spricht es dann Heinz Buschkowsky (Bürgermeister von Neu-Kölln) aus. Die Reaktion auf Jugendkriminalität müsse sein: „Wen jemand Böses tut, dann erlebt er böse Sachen“ (53:15 min). Denn sonst wisse er ja gar nicht, dass er etwas falsch gemacht hat. Bei Intensivtätern sei „der Sühnegedanke auch nicht abwegig“ (44:25 min).

Mein Einwurf wäre gewesen: „Wer Böses tut, dem IST vielleicht schon Böses widerfahren“, aber leider war ich nicht eingeladen. 😉

 

Wen es interessiert: Die vollständige Sendung ist in der ARD-Mediathek abrufbar:

Beckmann vom 16.05.11

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Kategorie: Devianz und Kriminalität, Gewaltkriminalität, Jugendkriminalität, Kriminalpolitik, Recht und Gesetz, Strafjustiz Stichworte: Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht, Strafe, Sühne

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Kommentare

  1. Andreas Prokop schreibt

    19. Mai 2011 um 09:54

    Der rationale Akteur, der die ‚richtigen‘ Lehren aus seiner Bestrafung ziehen würde, hätte die entsprechende Tat wohl gar nicht erst begangen.

    Dass Gewaltprävention nichts bringt, darauf deutet unter anderem eine Metaanalyse von Manuel Eisner und Kollegen (Zürcher Präventionsstudie). Zu glauben, dass das Demütigen von bereits Gedemütigten eine positive Wirkung haben kann, ist nicht gerade ein Intelligenzausweis. Ignoranz ist auch eine Form von Gewalt (vgl. etwa Joachim Bauer – Die Schmerzgrenze m.w.N.).

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