Ein Kind wird gequält bis zum Tod. Ist das eigentlich Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung?
Der Fall wird hier geschildert:
http://edition.cnn.com/2011/OPINION/05/22/greene.missing.boy/index.html?hpt=P1&iref=NS1
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Kindesmisshandlung erscheint mir einleuchtender, weil das Kind in diesem Fall anscheinend keiner sexuellen Gewalt ausgesetzt war. Aber ich vermute, dass sich die Definitionen von Missbrauch und Misshandlung doch größtenteils überschneiden.
Die Kommentare unterhalb des CNN-Artikels sind übrigens auch sehr interessant und anschaulich bezüglich Punitivität in den USA: Fast ausnahmslos werden hier extrem harte Sanktionen sowie die Todesstrafe gefordert; die Täter werden als „Degenerierte“ oder „Inkarnationen des Bösen“ betitelt.
Furchtbare Sache. Ich denke auch, dass eine Abgrenzung problematisch ist, da hierfür die (auch unbewusste) Motivation entscheidend wäre, die man aber nur grob erschließen kann. Aber ich widerspreche Achim, dass hier der Anschein gegen sexuelle Gewalt spricht. Auf der phänomenalen Ebene überwiegt für mich der Sadismus und damit die sexuelle Ebene bzw. Grundierung. Das wäre wiederum ein starkes Indiz für Missbrauch.
Wahrscheinlich schlägt auch manch einer sein Kind, um auf diese Weise einen Kompromiss zu finden zwischen seinem erotischen Begehren und der Unstatthaftigkeit desselben. Schläge sind schießlich auch und vor allem Berührungen. Die Bestrafung ist immer zugleich auch eine Selbstbestafung.
Die Argumentation kann ich nachvollziehen, wenn es denn in diesem Fall tatsächlich auch so gewesen ist, dass eine Art lustvoller Sadismus vorlag. Jedoch muss dem ja nicht so gewesen sein bzw. wir wissen es nicht.
Oder ist jede Form von Gewaltausübung mit sexueller Lust in Verbindung zu bringen? Ich denke nicht.
Ich kann hier natürlich nur meinen (groben) Eindruck von dem Text wiedergeben. Andererseits wüsste ich sonst keine Erklärung. Etwa bei Mervin Glasser (1997) in dem Aufsatz „On Violence“ (Int. J. Psycho-Anal., ab S. 887) findet man auch nur die Unterscheidung zwischen Gewalt aus Selbstschutz (self-preservative violence) und sadomasochistischer Gewalt (sado-masochistic violence). Diese pervertierte Form von Sexualität hat hier natürlich ihre Geschichte, über die wir nichts wissen. So etwas kann sich auch im Habitus niederschlagen. Dürfte letzlich recht komplex sein.
Ob Kindesmißhanlung oder Kindesmißbrauch beides ist widerlich.Wie um Gottes willen kann man so einen kleinen Menschen so etwas antun??
Ich wäre für eine gerechte strafe (die es in anderen Staaten gibt) entweder Lebenslänglich ohne BEWÄHRUNG oder den schnellen Tod.Anders ist es in meinen Augen nicht verdient.So ein kleiner Mensch kann sich nicht wehren.
Heißt das, du möchtest Vergeltung oder was ist genau das Ziel dieser beiden „gerechten Strafen“, von denen du sprichst?
Wenn wir annähmen, dass ein Mensch, der so etwas getan hat, keinen Anspruch auf Leben auf dieser Welt mehr geltend machen könne: wer hätte dann das Recht, diesem Verbrecher das Leben zu nehmen? Der Staat???? Er hat das Sterben für viele erfunden und hat selbst kein Recht zu gar nichts mehr.
Vermutlich wäre die Antwort (nicht die meinige *g*): Der Staat in Vertretung angenommener Interessen des misshandelten Kindes, würde es denn noch leben und darüber befinden…
Oder: Der Staat in Vertretung der Interessen der Angehörigen.
Was ich damit sagen will: Wie kann man argumentieren, dass es für den Einzelfall nicht belanglos ist, was der Staat so alles Schlechte getan hat, so lange dann die Entscheidung bezüglich des Mörders hier und jetzt gut und „gerecht“ ist…
Lese gerade John Grisham, The Confession (London: Arrow 2011) und dort auf Seite 281 folgenden Dialog zwischen einem unschuldig Verurteilten in Texas und einem lutheranischen Pfarrer:
„Do you believe the state has the right to kill people?“
„No.“