Wie ist es zu schaffen, die vom Verfassungsgericht geforderte Neuregelung der Sicherungsverwahrung so zu gestalten, dass sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist? Nötig wäre, dass die Verwahrung eine Umgebung schafft, welche die Maßregelinsassen in die Lage versetzt, den Weg in die Freiheit zu ebnen. Ausgerechnet ein Gefängnis könnte hier beispielgebend sein. Denn in Norwegen gibt es eine Haftanstalt, die – wenn man sie in Deutschland für Sicherungsverwahrte realisierte – durchaus dem Abstandsgebot Rechnung trüge. Das Leben auf der Gefängnisinsel Bastøy unterscheidet sich erheblich von dem Leben in irgendeinem deutschen Gefängnis der Gegenwart: das Personal ist unbewaffnet, es gibt keinen Zaun und keine Mauer, die gesamte Insel darf von den Gefangenen frei genutzt werden, es gibt Kühe, Pferde, Schweine, Hühner und Schafe – und die Insassen hantieren völlig frei mit Messern und anderen Werkzeugen bis hin zu Kettensägen …. Die letzte Bewährungsprobe für die Gefangenen besteht in der Rolle als Matrose: die Aufgabe besteht in der Begleitung der Fähre zum und vom Festland.
Hier einige Informationen:
Beschrieben wird der Alltag und die Ausgestaltung der Gefängnisinsel durch
http://www.sueddeutsche.de/panorama/resozialisierung-gute-besserung-1.179279
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-76764206.html
Im ZDF-auslandsjournal (bitte vorspulen bis 6:50 min.): http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1319566/auslandsjournal-vom-27-April-2011
Wo gibt es eigentlich in Deutschland die geeigneten Inseln für so ein Projekt? Hier einige Hinweise: Mellum, Minsener Oog, Memmert und die Greifswalder Oje.
(Johanna Friederike Fischer)