In ihrer bisherigen Form verletzt die Sicherungsverwahrung (= SV) die Menschenrechte, und zwar deshalb, weil sie die Verwahrten – die ihre Strafe schon längst abgesessen haben und trotzdem nicht entlassen werden – nach wie vor wie Strafgefangene behandelt und nicht wie Menschen, die eigentlich ein Recht auf Freiheit haben, denen man aber aufgrund ihrer (unverschuldeten) Gefährlichkeit ein Sonderopfer für die Sicherheit der Allgemeinheit abverlangt. Legal wäre die SV nur, wenn die Betroffenen einen Raum für ein selbstbestimmtes Leben hätten – nur eben mit eine Mauer drum herum. Wie so etwas aussehen könnte? Die Suche nach einer neuen Konzeption strapaziert die Phantasie? Geht nicht? Undenkbar? – Nun, hier eine Idee. Ein Blick in ein Gefängnis in Venezuela, wo man täglich grillen, schwimmen, tanzen und flirten kann. Ein Bericht der New York Times. Mit einem Video über „das beste Gefängnis der Welt“, wie es einer der Insassen nennt:
http://www.nytimes.com/2011/06/04/world/americas/04venez.html?emc=eta1