Dafür sind neue Sachverständigengutachten nötig, die vom Umfang und Inhalt eine höhere Qualität, also auch bessere Qualitätsstandards haben als die bisherigen Beurteilungen der Verwahrten. Die neu zu beurteilende Sicherheitsverwahrung wird außerdem einer strengeren Kostenkontrolle unterliegen als der bisherige Sicherungsverwahrungsvollzug. Das wird dazu letztlich dazu führen, dass die sozialtherapeutischen Maßnahmen sich verbessern, ebenfalls sowohl quantitativ als auch qualitativ. Denn Kostenkontrolle überwacht indirekt auch die Arbeit der Anstalten und der Therapeuten. Habe ich aber eine bessere sozialtherapeutische Arbeit mit den Verwahrten, kann ich schneller erkennen, ob diese Arbeit erfolgreich ist. Die Zahl der „Falschpositiven“ wäre rückläufig, da diese zu entlassen wären; zurück bliebe der „unverbesserliche Rest“, wenn es ihn eben geben würde, der dann eben „drin bleiben“ müsse.
Die Schlussfolgerung: Wenn künftig eine sozialtherapeutische Arbeit mit der Mehrzahl der Sicherheitsverwahrten erfolgreich sein wird (erfolgreicher ist), kann diese Arbeit auch gegenüber niedrigschwellig Delinquenten geleistet werden, ohne dass es einer Freiheitsstrafe bedarf! Der Untersuchungshaft käme dann neben der Ermittlung straf- bzw. sozialtherapiebewehrten Verhaltens die Aufgabe zu, die Wirksamkeit einer therapeutischen Maßnahme zu prognostizieren. Für den normalen Vollzug wäre dann kein Raum mehr: das ist der Weg zum Abolitionismus.