Vom 24. bis 28. März 2014 findet am Institut für Kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg die 34. Kriminologische Studienwoche zum Thema “Restorative Justice – Formen alternativer Reaktionen auf strafbares Verhalten” statt.
Mit der Studienwoche sollen an fünf Tagen verschiedene Facetten alternativer Reaktionen vorgestellt und diskutiert werden. Dazu gehört die Darstellung historisch überlieferter und kulturell noch immer verankerter Formen privater Konfliktlösung in einfachen, nichtstaatlichen Gesellschaften samt der Frage, inwieweit sie als ein Grundmuster im Umgang mit – auch strafrechtlichen – Konflikten nicht verloren gegangen sind, sondern abgewandelt auch für uns ihre Gültigkeit behalten haben. Aufschluss hierüber geben unter anderem kriminologische Untersuchungen, welche eine breite Akzeptanz alternativer Reaktionen auf unrechtmäßiges Verhalten belegen, und dies sowohl in der Bevölkerung wie unter Opfern.
Themenbereiche
Die 34. Kriminologische Studienwoche umfasst folgende grobe Themenbereiche:
- Konfliktregelungen in nichtstaatlichen Gesellschaften
- Die Ablösung privater Konfliktregelung durch ein System staatlicher Strafen
- Strafrechtliche Regeln nichtstrafender Reaktionen auf Unrecht
- Die Entwicklung und Ausgestaltung von sozialen Systemen, einen Ausgleich zwischen Täter und Opfer herzustellen, bezogen auf hierfür vor allem in Frage kommende Berufsfelder (Sozialarbeit, Polizei, Strafvollzug)
- Die sozialwissenschaftliche „Entdeckung“ des Opfers, die mangelnde Berücksichtigung seiner Interessen im Strafverfahren und Fragen der (straf-)rechtlichen Wiedereinsetzung
- Punitive und restitutive Einstellungen in der Bevölkerung und unter Opfern
- Visionäre Überlegungen, wie durch eine zunehmend stärker werdende Handlungskompetenz der mit alternativen Reaktionen befassten sozialen Systeme der staatliche Strafanspruch zurückgedrängt werden könnte.
Referentinnen und Referenten
Referentinnen bzw. Referenten sind u.a. Prof. Dr. Beate Ehret (FH des Bundes, Wiesbaden), Prof. Dr. Heribert Ostendorf (Generalstaatsanwalt a.D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Jana Bewersdorff (Staatsanwaltschaft Itzehoe), Prof. Dr. Gaby Temme (FH Düsseldorf), Gerd Delattre (TOA-Servicebüro, Köln), Prof. Dr. Otmar Hagemann (Fachhochschule Kiel), Bernd Glaeser (Neustart, Wien), Prof. Dr. Rüdiger Wulf (Ministerialrat, Justizministerium des Landes Baden-Württemberg; Honorarprofessor Universität Tübingen), Dr. Michael Kilchling (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg). Stand: 04.12.13.
Die Leitung dieser Studienwoche übernimmt Prof. Dr. Klaus Seßar (Universität Hamburg).
Zielgruppe und Anmeldung
Die Kriminologischen Studienwochen sind ein Weiterbildungsangebot des Instituts für Kriminologische Sozialforschung (IKS), Fachbereich Sozialwissenschaften der Universität Hamburg. Die Durchführung richtet sich nach der Ordnung für die Weiterbildungsangebote des IKS (WeiterbildungsO IKS).
Für die Kriminologischen Studienwochen kann zugelassen werden, wer entweder
- einen ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss, der in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Weiterbildungsangebot steht (z. B. in den Rechtswissenschaften, Psychologie, Soziologie; auch FHÖV Polizei u. a.) oder
- eine einschlägige Berufserfahrung in einem kriminologischen Berufsfeld (u. a. aus den Bereichen Polizei, Justiz, Sicherheit in Behörden und Firmen)
nachweisen kann.
Die Teilnahme ist gebührenpflichtig.
Das Tagungsprogramm sowie der Veranstaltungsflyer inklusive eines Anmeldeformulars ist auf der Seite des Instituts für Kriminologische Sozialforschung erhältlich.