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Ottokar Tesar (130. Geburtstag)

Am 31. Dezember 2011 gepostet von Sebastian

Er war ein Schüler von Hans Gross und Franz von Liszt. Der aus Brünn stammende Kriminologe habilitierte sich 1908 in Prag mit einer Arbeit über „Die symptomatische Bedeutung des verbrecherischen Verhaltens“. Womit gemeint war, dass man am Verbrechen die antisoziale Gesinnung des Verbrechers erkennen könne. Nach einer noch unerforschten Tätigkeit im Ersten Weltkrieg war er als Privatdozent in Wien tätig, dann an der Universität Königsberg. 1928 wandte er sich in seiner Schrift über „Die Überwindung des Naturrechts in der Dogmatik des Strafrechts“ gegen das naturwissenschaftliche Denken im Strafrecht. Von 1935 bis 1951 war er  Ordinarius für Strafrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Hier war er Mitdirektor des Seminars für Strafrecht und Kriminalpolitik. Sein Bemühen galt dem Nachweis der „Einwirkung der in der Rechtsgemeinschaft vorgegebenen Sozialstrukturen“ auf die beiden Grundtypen eines ‚Gesellschaftsstrafrechts‘ und eines ‚Gemeinschaftsstrafrechts‘.  Er nahm an den monatlichen Treffen der Forensisch-biologischen Arbeitsgemeinschaft teil. Diese waren 1937  gegründet worden. Angeregt hatten das Emil Helfferich und der Gauführer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes Dr. Curt Rothenberger. Anfang 1937 hatte Tesar auch schon seinen Antrag auf Mitgliedschaft in der NSDAP gestellt (damit gehörte er zu den sechs von acht Hamburger Rechtsprofessoren, die in die Partei des Unrechts eintreten wollten). Am 1. April 1940 wurde seinem Antrag stattgegeben. Nach dem Zweiten Weltkrieg gründete er das Seminar für Rechtsphilosophie. Nach seiner Emeritierung dehnte er die Gebiete seiner Lehrveranstaltungen immer weiter aus. Ottokar Tesar starb am 8. März 1965. Am heutigen Silvestertag wäre er 130 Jahre alt geworden.

 

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Kategorie: Kriminologen, Kriminologie in Hamburg Stichworte: Franz von Liszt, Hans Gross, Nationalsozialismus, Strafrecht

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Kommentare

  1. Martin Rath schreibt

    2. Januar 2012 um 09:58

    Ist die Formulierung Tesar, habe sich gegen das „naturwissenschaftliche Denken im Strafrecht“ geäußert, die Andeutung einer weiteren Pirouette unter den Rechtsgelehrten dieser Zeit?

    (Ich schaue mir das dieser Tage selbst an, angesichts der [Rassen-] Biologie als [Leit-] Naturwissenschaft liest sich die Formulierung erst einmal merkwürdig.)

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