Auf Zeit Online findet sich ein kleiner Übersetzungsdienst, der über die Bedeutung der schönsten Wortprägungen und Unworte des Innenministeriums aufklärt, die so drollig Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger veschleiern z.B. Gefährder:
Im staatlichen Sinne jemand, von dem eine Gefahr ausgeht, vor allem eine terroristische. Klingt bedrohlich. Tatsächlich aber ist jemand gemeint, gegen den es keine gerichtsfesten Beweise gibt, den man daher nicht anklagen und nicht verurteilen kann und der nach bisherigem Rechtsverständnis unschuldig ist. Was G. eigentlich sind, sagt niemand. Möglicherweise Fast-Verdächtige. Zumindest aber Menschen, die es zu beobachten und zu überwachen gilt.
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