…wenn es auch einfacher geht? Da es mittlerweile mehr eingeschriebene StudiVZ-Nutzer als bundesdeutsche Studenten gibt, kann man sich bei der Verfolgung vermeintlicher Straftaten doch auf diese Datenbank stürzen. Wie diverse Seiten berichten, geben die Betreiber des Studi-VZs – neue AGB sei Dank – zur Strafverfolgung Klardaten der Nutzer an LKA und Co. heraus. Wie das genau aussieht, illustriert folgendes Zitat, in dem sich StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke im Gespräch mit WELT ONLINE zum Thema äußert:
Das Internetmagazin fragte konkret nach: Zu StudiVZ komme ein Staatsanwalt mit Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigten. Er verlange Klarnamen zu den Profilen und zu allen Kommentaren – „was machen Sie?“ Riecke antwortete daraufhin: „Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben.“
Ungefähr zehn Anfragen pro Woche gingen bei StudiVZ ein – eine gute Sache hat dies dennoch: 70 Werksstudenten dürfen die Plattform nach „Rechtsbrechern“ durchforsten; bei fünf Millionen Usern stellt dies eine Möglichkeit dar, sein eigenes Studium zu finanzieren und die eigene Position zum Thema informationelle Selbstbestimmung noch einmal zu überdenken 😉
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