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Sicherheit ist Supergrundrecht

Am 17. Juli 2013 gepostet von Christian Wickert

Am gestrigen Dienstag erteilte Innenminister Hans-Peter Friedrich auf einer Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages Aufschluss über seine auf der USA-Reise gewonnenen Erkenntnisse über den Einsatz des Spähprogrammes PRISM durch den US-amerikanischen Geheimdienst.
Wie verschiedene Zeitungen heute berichten (siehe z.B. Die Welt oder auch hier auf Spiegel Online), ernannte Friedrich dabei Sicherheit zu einem Supergrundrecht.

„Sicherheit ist ein Supergrundrecht“, sagte Friedrich nach einer Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestages. Im Vergleich mit anderen Rechten sei sie herauszuheben.

Schließlich schob Friedrich noch hinterher, dass für die Sicherheit aber natürlich nicht die Freiheit aufgegeben werden dürfe. Dennoch scheint Friedrichs Priorität klar. Nennen wir ihn also „Supergrundrecht-Minister“.

(Welt Online vom 16.07.2013)

Twitter Nutzer Philipp Guttmann hat dankenswerterweise zeitnah das Grundgesetz überarbeitet:

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Kategorie: Devianz und Kriminalität, Kontrolle und Sanktionen, Spaß und Unfug, Terrorismus, Überwachung Stichworte: Datenschutz, Freiheit und Sicherheit, Grundrechte, Sicherheitsgesetzgebung

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