Nach nunmehr fünfjährigem Ringen um den gesetzlichen Umgang mit Patientenverfügungen hat der Bundestag am 18.06.2009 klar und einfach beschlossen, dass jene Verfügung, die ein Patient für den Fall, dass er sich in eigener Sache nicht mehr äußern kann, formuliert hat, von seinem Arzt zu befolgen ist…. Weitere Infos unter: http://www.zeit.de/2009/27/Patientenverfuegung
Zu diesem Thema wurde bereits ein ausführlicher Beitrag auf Criminologia veröffentlicht:
https://criminologia.de/2009/06/politiker-und-richter-am-sterbebett/
Dein Engagement in Ehren, Stefanie, möchte ich doch anmerken, dass es nicht Sinn und Zweck ist, scheinbar wahllos Verweise auf anderweitig publizierte Artikel zu posten.
Hier gilt Klasse statt Masse und es wäre wünschenswert, wenn Du
1.) grundlegende Formatvorgaben beachtest (hierbei könnte das Tutorial eine Hilfe sein)
2.) die kriminologische oder kriminalpolitische Relevanz des Themas herausstellst.
Mit bestem Gruß
Christian