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Piraten segeln hinter schwedische Gardinen – vielleicht

Am 18. April 2009 gepostet von Christian Wickert

In einem weltweit mit Aufmerksamkeit verfolgtem Prozess wurden heute vier Betreiber des Torrent-Trackers – The Pirate Bay – von einem schwedischen Gericht zu einer jeweils einjährigen Haftstrafe sowie einer Geldstrafe in Millionenhöhe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Männer millionenfache Urheberrechtsverletzungen begünstigt hätten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten kündigten Berufung an.

Die Verteidiger der Beschuldigten plädierten auf einen Freispruch, da keine urheberrechtsgeschützten Dateien auf den Servern von The Pirate Bay gespeichert seien.

Pirate Bay ist ein sogenannter  Bit-Torrent-Tracker. Das Bittorrent-Protokoll ermöglicht es, große Dateien in kürzer Zeit übers Internet zu verteilen. Dabei wird die ursprüngliche Datei in viele Teile aufgesplittet und die kleineren Dateipakete über das Internet an andere Nutzer versendet. Auf dem Rechner des Empfängers werden die vielen kleinen Dateistücke, die von vielen verschiedenen anderen Nutzern empfangen wurden, wieder zur Ursprungsdatei zusammengesetzt.  Auf den Servern von The Pirate Bay lagern sog. Trackerdateien, die Informationen enthalten, auf welchen Rechnern anderer Nutzer die noch benötigten Dateiteile lagern. Die nur wenige Kilobyte großen Trackerdateien ließen sich in Analogie zu einem Eintrag im Branchenbuch verstehen, durch den Interessent und Anbieter zusammengeführt werden. Es finden sich zahlreiche legale Dienste und Anbieter, die auf diese Bittorent-Technik zurückgreifen. Vor allem in der Open Source Szene erfreut sich die Bittorrent-Technik großer Beliebtheit, da eine kostenlose Software (wie z.B. das Linux Betriebssystem),ohne dass teure Serverkosten anfallen, einem großen Interessentenkreis zugänglich gemacht werden kann.

Ein Blick auf die Seite von The Pirate Bay offenbart allerdings, dass ohne jeden Zweifel die überwiegende Mehrheit der angebotenen Trackerdateien zu urheberrechtsgeschützten Filmen, Fernsehsendungen, Musikdateien, Computerspielen, Büchern etc. verlinken.

Mit einer rechtskräftigen Verurteilung der Betreiber würde ein öffentlichkeitwirksames Exempel statuiert. Entsprechend positiv wurde der Urteilsspruch von Vertretern der Industrie kommentiert.

Die Rechteinhaber können allerdings noch lang nicht  aufatmen. Raubkopien werden auch nach einer möglichen Abschaltung der Server von the Pirate Bay weiterhin Verbreitung über das Internet finden.  The Pirate Bay ist/war nach Napster sicherlich der populärste Dienst, der die Verteilung von Raubkopien begünstigt(e), aber bei Weitem nicht der einzige.

Die heute schuldig Gesprochenen verbreiten auf Ihrer Webseite indes Optimismus und lassen verlautbaren:

Don’t worry – we’re from the internets. It’s going to be alright. 🙂

Weitere Informationen zum Thema:

  • Haftstrafen für Pirate-Bay-Macher (heise online, 17.04.2009)
  • Pirate Bay: Berufung gegen „bizarres Urteil“ (heise online, 17.04.2009)
  • Piraten fischen im Trüben: Musikindustrie begrüßt Urteil gegen Pirate-Bay (Bundesverband Musikindustrie, 17.04.2009)
  • Wikipedia-Artikel zur Geschichte von The Pirate Bay
  • „Press conference“ zum Urteil auf der Seite The Pirate Bay
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  • E-Mail 

Ähnliche Beiträge:

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  3. Dossier zum Thema Urheberrecht

Kategorie: Recht und Gesetz, Urheberrecht Stichworte: Bittorrent, Copyright, Pirate Bay, Schweden, Urheberrecht

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