Raffaele Garofalo (* 18. November 1851, † 18. April 1934) war ein italienischer Jurist, der neben Cesare Lombroso und Enrico Ferri maßgeblich an der Begründung der italienischen Kriminologie des 19. Jahrhunderts, der „scola positiva“ („positive Schule“) beteiligt war und darüber hinaus den Begriff „Kriminologie“ selbst prägte: Sein 1885 erschienenes gleichnamiges Buch benutzte erstmals den Begriff Kriminologie („Criminologia“). Darin bemühte er sich um eine soziologische Definition des Verbrechens, die es erlauben würde, diejenigen Handlungen zu bestimmen, die durch Strafe unterdrückt werden könnten. Diese stellten seiner Meinung nach die „natürlichen Verbrechen“ dar, also Handlungen, die die beiden fundamentalen altruistischen Gefühle verletzten, die alle Menschen gemeinsam haben, nämlich Anstand und Mitleid. Garofalo bestritt die Doktrin von der Willensfreiheit und favorisierte die positivistisch-empirische Untersuchung des Verbrechens.