Was bei der „Abwehr“ unerwünschter Flüchtlinge aus afrikanischen Problemzonen auf europäischer Ebene verhältnismäßig gut funktioniert, nämlich die Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher Kräfte (in diesem Falle Staaten) mit dem Ziel der Ergebnisoptimierung durch klare Regelung der Kompetenzen, scheint innerhalb der Bundesrepublik ein großes (peinliches) Problem darzustellen.
Bei dem abgebrochenen Befreiungsversuch der, am 04.04.09 von somalischen Piraten entführten Seeleute der „Hansa Stavanger“ gab es ein massives Kompetenzgerangel zwischen der, dem Innenminister unterstellten GSG9 und dem KSK der Bundeswehr. Die Frage, in wessen Zuständigkeitsbereich diese Geiselbefreiung fällt, gepaart mit der panischen Angst von Politikern vor den eventuellen Folgen einer Übernahme von Verantwortung, hat dazu geführt, dass wir uns in Afrika mal wieder nicht mit Ruhm bekleckert haben.
Gewaltsames Eingreifen ist nach wie vor nicht „unser Ding“. Zwar möchte Deutschland gern im Konzert der großender Welt mitspielen, allerdings sind wir im Zweifel eher bereit einen internen Bürokratenkrieg zu führen, als gegen somalische Piraten zu kämpfen. Eine Änderung des Grundgesetzes soll jetzt Abhilfe schaffen…naja, mal sehen!