Im Februar endete der Prozess gegen drei Männer wegen Beihilfe zum Mord an der Reporterin Anna Politkowskaja mit Freisprüchen – nun ordnet das Oberste Gericht Russlands eine Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Sowohl Menschenrechtlern als auch der Familie Politkowskajas erschien das gefällte Urteil rechtens – bestanden doch berechtigte Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Die Anwältin Karina Moskalenko hatte den Freispruch als „ein seltenes Beispiel für Rechtsstaatlichkeit in Russland“ bezeichnet. Ob sich die Wiederaufnahme des Verfahrens als ein ebensolches Beispiel erweisen wird, bleibt abzuwarten.
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