Jurist_innen studieren, beraten, prozessieren, verhandeln, verwalten, richten, lehren, forschen, intervenieren politisch – was bedeutet es, dabei einen kritischen Anspruch zu verfolgen? Wieweit können wir dabei mit dem Recht, wieweit müssen wir gegen das Recht oder auch außerhalb des Rechts arbeiten? Was sind unsere Themen? Kurz: Was heißt es, ein_e kritische_r Jurist_in zu sein?
Diese Tagung soll Praxen der Rechtskritik in verschiedenen Dimensionen in den Blick nehmen, vom Kritikbegriff in der Rechtswissenschaft über kritische Interventionen und Praxen in der Universität bis zur Rechts-, Gerichts- und Beratungspraxis im engeren Sinne. Diesen grundlegenden Fragen widmen sich der Einführungsvortrag und zwei Podien.
18 Panels nehmen zudem verschiedene Rechtsbereiche und kritische Perspektiven in den Fokus. Die Themen sind breit gefächert: vom NSU-Prozess über feministische Rechtskritik, Arbeits- und Flüchtlingsrecht bis zu den Menschenrechten, dem transnationalen und dem EU-Recht, von Rassismus und Datenschutz zur Theorie des Rechts.
Die Tagung wird veranstaltet von der Kritischen Justiz (KJ), dem Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein (RAV), dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), dem Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ), der Neuen RichterInnenvereinigung (nrv), der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR), Forum Recht und Netzpolitik.org.
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