»Resozialisierungsanspruch und Wiedereingliederungspraxis – Was hat die Föderalismusreform straffällig gewordenen Menschen gebracht?«
Als vor vier Jahrzehnten das Strafvollzugsgesetz des Bundes in Kraft trat, kam dies einem Paradigmenwechsel im Umgang mit Straftätern gleich. Nicht mehr die Vergeltung der Straftat stand im Mittelpunkt der Freiheitsstrafe, sondern die Bemühungen des Strafvollzugs um gesellschaftliche Wiedereingliederung des straffällig gewordenen Menschen. Der Resozialisierungsauftrag sollte mit Hilfe dreier handlungsleitender Prinzipien – dem Angleichungs-, Gegensteuerungs- sowie dem Integrations- und Eingliederungsgrundsatz – Wirklichkeit werden.
Nachdem im Jahr 2006 der Strafvollzug in die Zuständigkeit der Länder überging, befürchteten viele Fachleute der Straffälligenhilfe, dass die Dezentralisierung der Gesetzgebungskompetenz die Reformansätze des Bundesstrafvollzugsgesetzes wieder zunichtemachen könnte. Vom drohenden Wettlauf der Schäbigkeit war die Rede, von ungleich verteilten Resozialisierungschancen, die von der jeweiligen Finanzkraft des einzelnen Bundeslandes abhängig werden würden. Zahlreiche Wohlfahrtsverbände, Fachorganisationen, Juristen und Kriminologen und auch die BAG-S warnten damals vor den Folgen der Kompetenzverlagerung des Strafvollzugs und der Strafvollzugsgesetzgebung auf die Bundesländer.
Gut zehn Jahre nach dieser umstrittenen Weichenstellung wollen wir gemeinsam mit Ihnen Inventur machen.
Welchen Einfluss hatte die Reform auf die Entwicklung des Strafvollzugs und der Straffälligenhilfe tatsächlich?
Welche Verschlechterungen sind eingetreten?Aber auch:
Welche positiven Entwicklungen wurden durch die Kompetenzverlagerung angestoßen?
Welche Auswirkungen hat die Föderalismusreform auf die Lebenslagen und Resozialisierungschancen der straffällig gewordenen Menschen, die Fachlichkeit der Sozialarbeiter und die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzug und Gemeinwesen?Nicht zuletzt soll die Veranstaltung helfen, Perspektiven zur Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Reaktionen auf Straffälligkeit aufzuzeigen: Würden Resozialisierungsgesetze für die ambulanten Hilfen in den Ländern die Wiedereingliederungschancen flächendeckend und substanziell verbessern oder muss mittelfristig die Institution Gefängnis gänzlich überwunden werden?
In verschiedenen Foren besteht darüber hinaus Gelegenheit, über neue Entwicklungen in den Arbeitsfeldern Wohnen, Opferhilfe, straffällige Frauen und mitbetroffene Kinder ins Gespräch zu kommen.
Das vollständige Programm ist der Webseite http://bag-s.de/aktuelles/tagungsanmeldung/ zu entnehmen.
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