Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden: Das deutsche Inzestverbot und damit die Bestrafung des Beischlafs unter engsten Verwandten verstoße nicht gegen die Menschenrechte. Der vorangegangene Urteilsbeschluss des Karlsruher Verfassungsgerichtes ist demzufolge … [Weiterlesen...] ÜberMenschengerichtshof: Inzestverbot ist rechtens