Zweck der Anti-Terror-Datei ist die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Gespeichert werden müssen gemäß ATDG § 2, Satz 1 u.a. Personen, die einer terroristischen Vereinigung angehören, derartige Vereinigungen unterstützen oder aber unterstützende Gruppen unterstützen. Nach Satz 1, Nr. 2 … [Weiterlesen...] ÜberBVerfG öffnet Tür für Ausweitung der Anti-Terror-Datei auf politisch motivierte Gewalt