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VG Gera gestattet Demo am „Führergeburtstag“

Am 14. April 2016 gepostet von Andreas Prokop

Das Verwaltungsgericht Gera hat eine Demonstration der sogenannten „Thügida“ in Jena gestattet – nicht an irgendeinem Tag, sondern ausgerechnet am 20. April 2016. Da fehlen einem die Worte. Handelt es sich hier um einen Form von forensischem Dadaismus oder gar Irrsinn (der Gerichtspräsident Schreber lässt grüßen)? Oder um Schlimmeres? Im Leitartikel der Thüringischen Landeszeitung ist zu lesen, das Gericht erkenne die von der Stadt Jena vorgetragenen Gründe für eine zeitliche Verlegung der Demo – es ist die Rede von einer „erheblichen und unerträglichen Beeinträchtigung des sittlichen Empfindens der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Opfer des Nationalsozialismus“ – nicht an. Denn es vertritt allen Ernstes – kein Kabarett! – die Auffassung, dass das eingereichte Thema – „Dem linken Terror keine Stadt mehr“ – in keinem Zusammenhang mit dem Geburtstag Adolf Hitlers stehe – so jedenfalls der Leitartikel. Soso, ein Fackelzug der Rechten am „Führergeburtstag“ steht in keinem Zusammenhang mit Letzterem. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das Gericht folgt der „Thügida“-Begründung, wonach die Demo sich „gegen die Dominanz linker Gruppierungen in Jena“ richte, „die in der Vergangenheit auch vor Übergriffen auf politisch Andersdenkende nicht zurückschreckten“. Aha.
Neben einem Mindestmaß an Taktgefühl fehlt dem Gericht offenbar auch eine genügende Kenntnis des Strafrechts, insbesondere von § 86a StGB, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbietet. § 86a Abs. I i. V. m. § 86 Nr. 4 zielt dabei auf ehemalige NS-Organisationen ab. Das Datum von Hitlers Geburtstag dürfte dabei wohl eines der maßgeblichen Symbole des NS darstellen (auch wenn das Strafrecht hier einen materialistischen „Kennzeichen“-Begriff pflegt; nicht überzeugend: vom Strafzweck her gesehen). Nicht aber für das VG Gera, dem die zur Schau gestellte Naivität aber kaum abgenommen werden kann. Ja, das rechte Auge… Oder ist es Angst, wie eine Kommentator vermutet? Oder nur eine zwischenstädtische Gehässigkeit?

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Kategorie: Kriminalpolitik, Recht und Gesetz Stichworte: Demonstration, Gericht, Jena, Nationalsozialismus, Symbol, Verwaltung

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. jens schreibt

    14. April 2016 um 10:24

    Stellt euch alle mal vor…

    ein VERGEWALTIGER würde in eine zelle eingeschlossen werden

    und täglich u n d stündlich würde eine bedürftige jungfrau eintreten

    wo denn der arme vergewaltiger dann R A N müsste…

    w a s – denkt ihr alle –

    würde mit der psyche und dem körper des armen verjewohltätigers jeschehen ?

    ich denke…

    spätestens nach einem einsatz von 72 stunden würde er keine frauen

    mehr sehen oder erleben wollen oder ggf.. auch k ö n n e n !!

    ( haha wie ein ehemann seine liebste ..hahaha ??? oder ??

    und

    vielleicht würde er ja auch konvertieren und würde schwul…hahaha )

    und …

    dies beispiel mal auf die ach sooo bööösen nazis und ihre nachfolger im amt

    transponiert ???

    denke …

    wenn jeden tag für unsren jeliebten füühhräär jeworben würde.

    nach spätestens 1 monat könnte keiner d a s mehr aushalten

    und

    das thema hätte sich von alleine erleedigt ..

    oder ??

    jruss von der ostsee.

  2. Andreas Prokop schreibt

    14. April 2016 um 12:41

    Das ist als Gedankenspiel recht nett (paradoxe Intervention genannt), funktioniert aber im größeren Maßstab kaum in der Praxis. Laissez faire hat 1938/39 auch nicht geklappt. Ich glaube, die …gida-Leute sind tatsächlich auf Recht und Ordnung, auf Grenzsetzung aus, was ihnen die Gerichte leider verweigern. Man probiert dann eben immer mehr Provokation und lacht sich eins.

  3. Andreas Prokop schreibt

    20. April 2016 um 15:41

    Übrigens sollen auf dem Umzug 88 Fackeln getragen werden – die Zahl 88 steht bekanntlich für „Heil Hitler“ (H ist der achte Buchstabe im Alphabet). Das VG Gera macht’s möglich…

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