Ihre wissenschaftliche Karriere begann sie in Hamburg. Sie schrieb ihre Doktorarbeit über Probleme der Vorfeldermittlungen und ihre Habilitation über das Konsensprinzip im Strafverfahren. Beide Arbeiten wurden Standardwerke. In Bremen wurde sie 1995 Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht. Sie war Dekanin (2005-09), Mitdirektorin des Zentrums für Europäische Rechtspolitik und Mit-Herausgeberin der Schriftenreihe „Bremer Forschungen zur Kriminalpolitik“. Sie war bei Kollegen und Studierenden gleichermaßen geachtet – und nicht ohne Grund grenzte dieser Respekt bei den meisten an eine uneingeschränkte Bewunderung. Ihre analytische Unbestechlichkeit, ihre Kritikfähigkeit gegenüber Schludrigkeiten und Ungerechtigkeiten in Gesetzgebung und juristischer Alltagswirklichkeit sowie last not least ihre solidarische Freundlichkeit im Umgang mit der sozialen Welt waren der Anlass und der Grund dafür. Edda Weßlau, 1956 in Wolfsburg geboren, ist am 12. April 2014 in Bremen einem Krebsleiden erlegen.
Hier einige Literaturhinweise:
- Vorfeldermittlungen – Probleme der Legalisierung „vorbeugender Verbrechensbekämpfung“ aus strafprozessrechtlicher Sicht, erschienen bei Duncker & Humblot, Reihe Strafrechtliche Abhandlungen, Berlin 1989.
- Das Konsensprinzip im Strafverfahren – Leitidee für eine Gesamtreform?, Nomos, Schriftenreihe Strafrechtswissenschaft und Strafrechtspolitik (hrsgg. von Thomas Vormbaum), Baden-Baden, 2002.
- „Peiniger tot – Frau vor Gericht“ – Der „Haustyrannenmord“ – Ein Beispiel für das Verhältnis von Dogmatik, Lebenswirklichkeit und Rechtspolitik. In: Sven Burkhardt u.a. (Hrsg.) Korrespondenzen. In Sachen: Strafvollzug, Rechtskulturen, Kriminalpolitik, Menschenrechte. LIT, Berlin 2005 (S. 368-379).
- Von der Aufrechterhaltung der Moral über den Opferschutz zum Standortfaktor – oder: Was heißt rationale Kriminalpolitik heute? in: Helmut Pollähne / Heino Stöver (Hrsg.), Komplemente in Sachen: Kriminologie, Drogenhilfe, Psychotherapie, Kriminalpolitik, LIT, Berlin, 2010 (S. 251 – 260).