Die Bucerius Law School lädt am 25. Oktober zu dem Vortrag „Terrorismusbekämpfung vor Gericht“.
Aus der Einladung:
Das Thema des Terrorismus hat die deutsche Strafjustiz und Rechtspolitik nach dem 11. September 2001 vor große Herausforderungen gestellt. In Hamburg ist insbesondere an das Motassadeq-Verfahren zu erinnern, das eine Teilnahme an den Anschlägen vom 11. September 2001 zu bewältigen hatte. Jüngere Fälle betrafen zum Beispiel weitere Mitglieder Al Qaidas, die Islamische Jihad Union (IJU), Al-Tawhid und die „Kofferbomber“, die wegen des Abdrucks von „Mohammed-Karikaturen“ zwei Kofferbomben in Nahverkehrszügen zünden wollten.
Der Referent Ottmar Breidling hat die gerichtliche Aufklärung und Verarbeitung terroristischer Straftaten in den letzten Jahrzehnten wesentlich geprägt. Er war am OLG Düsseldorf in den Jahren 1989-1994 Berichterstatter in einem der ersten großen PKK-Verfahren. Seit 1997 war er Vorsitzender Richter im 6. Strafsenat des OLG Düsseldorf. In dieser Eigenschaft leitete er diverse Verfahren, die sich unter anderem gegen Mitglieder der PKK, DHKP-C und der AIZ, gegen Mitglieder/Unterstützer der Gruppierung Al Qaida und der Gruppierung IJU (sog. Sauerlandverfahren), gegen Metin Kaplan, gegen einen der „Kofferbomber“ sowie gegen Al-Tawhid-Angehörige richteten. In der Richterfortbildung war insbesondere der Umgang mit der sog. Konfliktverteidigung sein Thema und Auslöser kontroverser Debatten.
Quelle: Bucerius Law School