ACTA ist das Akronym für Anti-Counterfeiting Trade Agreement. ACTA ist ein multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene zwischen den Staaten der EU und Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Schweiz und Vereinigte Staaten. Das Anti-Piraterie Abkommen wird bereits seit 2008 verhandelt und liegt seit Mai 2011 in der endgültigen Fassung vor.
Ziel von ACTA ist der Schutz geistigen Eigentums von materiellen, aber auch immateriellen – d.h., vor allem in digitaler Form vorliegenden Gütern. Zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sieht ACTA umfangreiche Maßnahmen vor [zitiert nach: Europäische Kommission: Wissenswertes über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) (2010)]
- zivilrechtliche Maßnahmen,
- strafrechtliche Maßnahmen,
- Zollmaßnahmen,
- Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung im Internet,
- solide Kooperationsmechanismen zwischen den Vertragsparteien des ACTA zur gegenseitigen Unterstützung bei der Durchsetzung und
- Zusammenstellung bewährter Praktiken zur wirksamen Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Bevor ACTA in der EU in Kraft tritt, muss der Gesetzesentwurf von den einzelnen Länderparlamenten ratifiziert werden. Wie gestern bekannt wurde, hat Deutschland nach Polen, der Slowakei, Tschechien und Lettland die Ratifizierung von ACTA vorerst ausgesetzt.
Offiziell wurde die Ratifizierung aus formalen Gründen aufgeschoben – tatsächlich dürften aber auch die massiven Proteste gegen das ACTA-Abkommen für abwartende Haltung verantwortlich sein.
Kritiker bemängeln vor allem folgende Punkte des Anti-Piraterie-Gesetzes:
- Die jahrelangen Verhandlungen wurden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit – aber unter Beteiligung und massiver Einflussnahme von Lobbyisten der Verwertungsindustrie – geführt. Viele Formulierungen des Gesetzesentwurfs seien bewusst vage gehalten.
- ACTA sieht strafrechtliche Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen zum Zwecke der Abschreckung vor. (siehe z.B. Section 4: Criminal Enforcement, Article 2.15: Penalties)
For the offences specified in 2.14.1, 2.14.2, 2.14.3, and 2.14.4, each Party shall provide penalties that include imprisonment as well as monetary fines sufficiently high to provide a deterrent to future acts of infringement, consistently with the level of penalties applied for crimes of a corresponding gravity.
- Zur Durchsetzung der Maßnahmen sieht ACTA vor, Internet-Service-Provider zu verpflichten, Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zu melden. Umfangreiche Überwachungsmaßnehmen wie etwa die vom Bundesverfassungsgericht untersagte Vorratsdatenspeicherung wären die Folge.
- Die eigentlichen Profiteure des Abkommens wären nicht die Autoren der jeweiligen kopierten Werke, sondern die Verwertungsgesellschaften.
Das nachstehende Video der Gruppe Anonymous fasst die wesentlichen Kritikpunkte am ACTA-Abkommen noch einmal zusammen.
Weitere Informationen zu ACTA und den weltweiten Protestaktivitäten gegen das geplante Abkommen finden sich auch unter
Stopp ACTA – http://www.stopacta.de/,
auf der Homepage der Digitalen Gesellschaft,
und der englischsprachigen Seite von La Quadrature du Net.