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Warum Wirtschaftskriminelle milder bestraft werden

Am 9. Februar 2012 gepostet von Daniel

„Bonus für Wirtschaftskriminelle“, so titelte die FAZ am 27. Januar 2012. Anlass ist die von dem Vorsitzenden Richter am Osnabrücker Landgericht, Dieter Temming, aufgestellte These, dass das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ein „soft law“ sei. Verschiedene Gründe seien hierfür ausschlaggebend. Als Indikatoren führt Temming u. a. die unberechenbare und willkürliche Zumessungspraxis bei der Urteilsfällung sowie die Bereitschaft zu „Deals“ seitens der Gerichte, insbesondere in Steuerstrafverfahren, auf. Interessant ist die Vermutung, dass die Urteile deshalb so milde ausfallen, weil Richter und Angeklagte(r) zu ein und derselben sozialen Schicht gehören und dem Beklagten daher „Verständnis“ für seine Taten entgegengebracht wird.

Der ganze Artikel ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof gibt allerdings eine deutliche Marschrichtung vor mit dem Ziel, künftig gegen zu niedrige Strafen für Steuersünder vorzugehen (ebenfalls FAZ).

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Kategorie: Devianz und Kriminalität, Recht und Gesetz, Strafjustiz, Wirtschaftskriminalität Stichworte: Gericht, Steuervergehen, Ungleichbehandlung, Urteil

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Kommentare

  1. Rolf Schälike schreibt

    10. Februar 2012 um 07:39

    Wirtschaftskriminelle gehören zu System in Deutschland Heute, welches ohne Kriminalität nicht funktionieren würde. Insofern ist es durchaus verständlich und für die an der Herrschaftssicherung beteiligten und interessierten richtig und notwendig, Wirtschaftskriminelle geringer zu bestrafen, falls diese erwischt bzw. über die Strenge gehauen haben in ihrem konkreten Umfeld. Auch politischen Machtkämpfen in der Zentrale können sich gegen konkrete Wirtschaftskriminelle wenden.

    Dass die Wirtschaftskriminellen mit Sanfthandschuhen behandelt werden ist damit weiter nicht schlimm. Schlimm, ist, dass Wirtschaftkriminelle, auch erwischte und öffentlich bekannte mit aller Macht des Gesetzes gegen ihre Kritiker vorgehen dürfen und die Gerichte mitmachen. Manche Kritiker müssen sogar für Monate, falls nicht für Jahre in den Knast.

    Das dürfte der Herrschaftssicherung, zu der die Gerichte und Staatsanwaltschaften berufen sind, widersprechen.

  2. Gerhard Krieg schreibt

    18. April 2012 um 14:51

    Vors. Richter Dieter Temming liegt mit seiner Vermutung das Wirtschaftskriminelle zu niedrig bestraft werden sehr weit von der Realität entfernt. Wirtschftskriminelle werden dann nicht überhaupt nicht bestraft, wenn Staats- und Justizbeamte zuvor massive Strafvereitlung betrieben haben. In Sachen einer schweren Steuerhinterziehung, internationaler Anlegerbetrug, Urheber- und Patentrechtsverletzung schrieb die Kanzlerin am 05. März 2012 unter dem Aktz. 131-K- 500 617/12/0001 im Zusammenhang mit einer Strafanzeige gemäß § 258a StGB gegen das Land NRW, ihr wären durch die Verfassung die Hände gebunden. Zum Art. 84 Abs.4 Grundgesetz äußerte sich die Kanlzerin leider nicht.

    Richter der Bundesrepubilk Deutschland sind per Richtereid oder auch per Grund- und Beamtengesetz in Straf- oder auch Zivilverfahren nicht verpflichtet, bei direkter Kenntisnahme von Vergehen/Verbrechen gegen die AO, diese anzuzeigen oder auch Maßnahmen zu ergeifen, um dadurch enstehende Schäden vom Gemeinwohl abzuwenden(Erklärung des Bundesjustizministeriums vom 13. März 2012).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden einer Klägerin zur Wahrheitspflicht im Gerichtssaal abgelehnt. Amtsgericht Delmenhorst und Landgericht Oldenburg hatten Kenntnis der Rechtsbeugung der AO in einem besonders schweren und anhaltenden Fall sowie der Strafvereitlung schweren Steuerhinterziehung durch das FA Delmenhorst und der StA Oldenburg sowie der GStA Celle. Die Klage der Klägerin vor dem FG Hannover im Zusammenhang mit einem Lohnsteuerausgleich war unnötig und somit gemäß § 21 GKG Gebührenfrei. Das sah der zweite Senat des Bundeverfassungsgerichts aber anders, er nahm die Klage der Klägerin gemäß §93b BVerfGG mit §93a BVerfGG nicht an (2 BvR 2156/09 mit 2 BvR 2231/09). Der ehemalige Präsident des BVerfG, Herr Prof. Dr. Dres. Papier, hat diese für den Bürger nicht nachvollziehbaren Entscheidungen am 14. Dezember 2009 nochmals als unanfechtbar bestätigt.

    Das ist die Realität und befindet sich weitab der Rechtsauffassung des Vors. Richters Herrn Dieter Temming. Allerdings kommt diese meine Schilderung der vorgeannten unagreifbaren Fakten und Tatsachen der Rechtsauffassung des ehemaligen Richters am Landgericht Stuttgart, Herrn Fahsel, zum Demokratischen Rechtsstaat auf den Punkt.

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