Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.
§3 (1) HmbStVollzG
Bereits dieser Grundsatz zur Gestaltung des Strafvollzuges berührt den Bereich der Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug. (Näheres findet sich im Hamburgischen Strafvollzugsgesetz unter Abschnitt 9 Gesundheitsfürsorge geregelt). Die Drucksache 19/6890 der Hamburger Bürgerschaft zur Gesundheitsfürsorge und -förderung im Justizvollzug, die Ende August veröffentlicht wurde, gibt Aufschluss über relevante Gesundheitsthemen und -bereiche im Hamburger Strafvollzug:
- Häufigste Erkrankungen bei Gefangenen
- Suchtbekämpfungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten
- psychiatrische Versorgung
- Anzahl der Suizide und Suizidversuche seit 2005, Suizidprävention
- Umgang mit unheilbar erkrankten Gefangenen
- Situation älterer Gefangener
- Frauen im Strafvollzug, Schwangerschaft und Mutterschaft in Haft
- Ernährung und Sportangebote
- Kosten der Gesundheitsversorgung im Justizvollzug, medizinisches Personal
Das Dokument ist als PDF-Datei in der Parlamentsdatenbank der Hamburgerischen Bürgerschaft verfügbar (Dokumentnummer –> Drucksache –> 6890).