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„Die Sicherungsverwahrung ist eine Inhaftierung für noch nicht begangene Straftaten“

Am 12. April 2010 gepostet von Christian Wickert

In einem lesenswerten Beitrag berichtet das Online-Magazin chrismon über die Praxis der Sicherungsverwahrung:
Für immer eingesperrt (chrismon.de, 04/2010)

Schon 1998 hatte der Bundestag die ­Gesetze verändert. Bis dahin endete die ­Sicherungsverwahrung nach spätestens zehn Jahren – nun kann sie ein Leben lang dauern. Seit 1998 gab es fast jährlich weitere Änderungen. Häufig folgten sie auf grauenhafte Morde an Kindern, die durch Boulevardmedien bundesweit bekannt wurden, mit Namen und Foto – Peggy, ­Pascal, Tom, Carolin, Levke. Früher kam die Sicherungsverwahrung meistens erst infrage, wenn jemand schon zweimal verurteilt worden war und rückfällig wurde. Heute kann auch jemand, der wegen einer einzigen Tat vor Gericht steht, nach Verbüßung der Strafe in der Sicherungsverwahrung landen; in solchen Fällen kann die Verwahrung nachträglich angeordnet werden. Der ehemalige Direktor des Instituts für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Professor Arthur Kreuzer, schätzt, dass – rein theoretisch – mittlerweile etwa 6000 aller 75#000 Strafgefan­genen in Deutschland befürchten müssten, dass ihre Zukunft die Sicherungsverwahrung sein könnte.
1985 saßen in Deutschland 190 Menschen in der Sicherungsverwahrung, 1995 waren es 183. Am Stichtag 31. März 2008 waren es 447; derzeit sind es etwa 500 ­Verwahrte, bis auf eine Ausnahme nur Männer. Das Leben in Deutschland ist aber nicht gefährlicher geworden.

Herzlichen Dank für den Hinweis, Helge.

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Kategorie: Kontrolle und Sanktionen, Menschenrechte, Recht und Gesetz, Strafjustiz, Strafvollzug Stichworte: Sicherheit, Sicherheitsgesetzgebung, Sicherheitsverwahrung

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