Im Herbst 2009 fand in Rotterdam die Jubiläumsveranstaltung anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Common Study Programme in Critical Criminology statt. In diesem Gastbeitrag erörtert Matt Hinds-Aldrich, Ph.D. Student der University of Kent und Administrator des Weblogs zum Common Study Programme in Critical Criminology, die Schwierigkeiten der fachlichen Verortung der Kritischen Kriminologie zwischen den Disziplinen Kriminologie zum Einen und Strafjustiz/Strafrechtswissenschaft (criminal justice) zum Anderen.
Dabei diskutiert Matt insbesondere die Notwendigkeit einer (analytischen) Trennung der Disziplinen und Blickwinkel. Erst durch diese Rekonzeptionalisierung würde deutlich, dass die Kritische Kriminologie mit ihren Erklärungsmodellen und Theorien dem Bereich der Strafjustiz in mancherlei Hinsicht näher stünde als der Kriminologie. Dieser Umstand bedinge aber wiederum eine „linguistische Befreiung“ (linguistic liberation) in Form einer Dekonstruktion und Neufassung des Begriffs der Strafrechtswissenschaften.
Anhand einiger Beispiele aus der jüngeren Wissenschaftsgeschichte (z.B. Queer Studies) untermauert Matt sein Argument.
Der lesenswerte Beitrag ist hier als PDF abrufbar: Matt Hinds-Aldrich (2010) What Is In A Name: Lessons Learned (and Missed) In 25 Years of the Common Study Programme .