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Gezielte Tötung von Drogen-Unternehmern

Am 23. Dezember 2009 gepostet von Sebastian

Nach Berichten der Zeitung Milenio kamen am Mittwoch, dem 16.12.2009, bei Kämpfen konkurrierender Drogenhändler in Mexiko 64 Personen um – soviel wie nie zuvor an einem Tag.  Möglicherweise waren es auch weniger Auseinandersetzungen zwischen Banden als vielmehr Angriffe staatlicher Stellen auf Verdächtige.  Unübersehbar war die staatliche Hand jedenfalls in der Nacht darauf, als Hubschrauber und gepanzerte Fahrzeuge der Marine-Infanterie in der Nähe von Cuernavaca den Drogen-Unternehmer Arturo Beltrán Leyva angriffen.  Nach drei Stunden hatte man ihn erschossen.  Der mexikanische Präsident Calderón sagte dazu während des Klimagipfels in Kopenhagen, der Tod von Leyva zeige, dass der Staat in der Lage sei, der organisierten Kriminalität mit Härte entgegenzutreten. Quelle: FAZ 18.12.09: 8.

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Kategorie: Devianz und Kriminalität, Drogen(-politik), Menschenrechte, Recht und Gesetz Stichworte: Drogen, Mexiko, War on Drugs

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Kommentare

  1. Santu Poo Bär schreibt

    28. Dezember 2009 um 02:55

    Das Kommentar, der Staat ’sei in der Lage, der organisierten Krim. mit Härte entgegen treten zu können‘, zeigt konkret, dass „der Staat“ schwach und nicht stark ist.

  2. Santo Domingo schreibt

    24. Januar 2010 um 23:35

    … und musikalischer Umgang als kulturelle Aufarbeitung des Drogenmilieus versucht, brav unter Strafe zu setzen:

    Aus der TAZ (22.01.2010)

    … Mexiko Edel-Gangster

    Wenn man schon nicht an die wahren Übeltäter rankommt, dann kann man doch zumindest die Künstler verknacken, die Kriminelle in ihren Werken würdigen.

    So ähnlich hat sich das Präsident Felipe Calderón von der regierenden Nationalen Aktionspartei wohl gedacht und einen Gesetzesentwurf vorbereiten lassen, der für die Aufführung einschlägiger Lieder Haftstrafen bis zu drei Jahren vorsieht. Das Gleiche gilt für die Produktion von Filmen, in denen Drogebosse verherrlicht werden.

    Und was ist mit Gangsta-Rap und Mafia-Klassiern wie „Der Pate“ – dürfen diese Kulturgüter in Mexiko fortan auch nicht mehr straflos konsumiert werden?(Quelle: apn)

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