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Tödliches Wetttrinken: Berliner Wirt verurteilt

Am 4. Juli 2009 gepostet von Nadine L.

Der damals 16-jährige Lukas W. aus Berlin hatte 4,8 Promille im Blut als er im Februar 2008 in´s Krankenhaus kam. Er fiel in´ s Koma nachdem er in einer Kneipe 45 Gläser Schnaps getrunken hatte. Fünf Wochen später starb Lukas an den Folgen. Wie sich herausstellte hatte der Kneipier selbst den Schüler zum Wetttrinken animiert, während er selbst nur Wasser trank. Zwei Jahre nach dem Vorfall ist der Kneipenwirt Aytac G. am Freitag vor dem Berliner Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie des vorsätzlichen Alkoholausschanks an Minderjährige schuldig gesprochen und zu drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.

Nachdem der angeklagte Wirt nach dem Tod Lukas` zunächst den Ausschank von hochprozentigem Alkohol dementierte, zeigte er sich vor dem Urteil reumütig und entschuldigte sich bei der Mutter des verstorbenen Jungen. Die Tragweite seines Tuns sei ihm nicht bewusst gewesen. Er gestand im Prozess zudem, in seinem Lokal ohne große Bedenken Hochprozentiges an Jugendliche ausgeschenkt zu haben. Vor Verhandlungsbeginn erklärte der Verteidiger des Kneipenwirts noch „Jeder kann sich aus dem Fenster stürzen und jeder kann sich zu Tode saufen“. Der Staatsanwalt sah in dem Ausschank von Alkohol an Minderjährige jedoch einen groben Verstoß gegen den Jugendschutz. Dieser Fall hatte bundesweit für eine Diskussion über Alkoholmissbrauch und Flatrate- Parties, bei denen für einen Pauschalpreis ungegrenzter Alkoholausschank gilt, ausgelöst. Wer ist Schuld an solchen Alkoholexzessen? Jugendliche konsumieren zwar weniger Alkohol, Tabak und Cannabis, jedoch ist das Koma- Saufen nach wie vor ein Problem, wie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bäzting, im Drogen- und Suchtbericht 2009 vorlegte. Demnach wurden mehr als 23 000 Kinder im Jahr 2007 zum Teil bewusstlos in die Notaufnahmen eingeliefert. Pauschalangebote für Alkohol in Lokalen verführen Jugendliche zu hemmungslosen und unkontrollierten Trinken. Die Lokalbesitzer seien aufgerufen, sich an das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu halten und zudem mehr Verantwortung für ihre minderjährigen Gäste zu übernehmen, nicht nur um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern sondern vor allem um Jugendliche vor sich selbst zu schützen.

Die Berliner Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) betonte 2008, während des Ermittlungsverfahrens im Fall Lukas W., dass ein Verbot von Flatrate- Parties und verstärkte Kontrollen in Berlin zu einer Verbesserung der Situation beigetragen hätten.

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Kategorie: Devianz und Kriminalität, Drogen(-politik), Recht und Gesetz, Strafjustiz Stichworte: Alkohol, Binge-Drinking, Komasaufen

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