An der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg wurde die bundesweit erste Forschungsstelle für Criminal Compliance gegründet. Der mir bislang vollkommen unbekannte Begriff der Criminal Compliance wird folgendermaßen erklärt:
Die Fragen, welche Risiken für Unternehmer und ihre Organe infolge der Nichteinhaltung strafbewehrter Regelungen durch Unternehmensmitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit bestehen und welche Maßnahmen notwendig und hinreichend sind, um diesen Risiken wirksam entgegenzuwirken, werden zusammengefasst unter dem Begriff der „Criminal Compliance“.
Am Center für Criminal Compliance erarbeiten Strafrechtswissenschaftler in Zusammenarbeit mit Praktikern fundierte und praxistaugliche Lösungen
für die in der Wirtschaft auftauchenden Fragen in Zusammenhang mit strafrechtlichen Risiken und ihrer Vermeidung
– ein facettenreiches und zukunftsträchtiges Beschäftigungsfeld!