Am 30.März 2009 wurde der Kameruner Felix Otto verhaftet. Grund: Der Beifahrer des während einer Routinekontrolle der Polizei auf der A4 zwischen Erfurt und Jena überprüften Fahrzeugs hatte gegen die sog. Residenzpflicht für Asylbewerber verstoßen. Laut Dieter Marufke, einem Richter am Amtsgericht Bad Lobenstein (Thüringen), habe Otto sich nicht, wie vorgeschrieben, einmal wöchentlich in seinem Heim in eine Liste eingetragen:
Einen krasseren Verstoß gibt es wohl kaum. (Quelle: Dieter Marufke in TAZ, 04.05.2009)
Da der Kameruner bereits mehrfach gegen die Regelung der räumlichen Beschränkung verstoßen hatte, wurde die zur Bewährung ausgesetzte Strafe von Marufke widerrufen. Felix Otto muss nun 8 Monate ins Gefängnis. Er wurde auf der A4 verhaftet und auf direktem Wege in die JVA Suhl Goldlauter gebracht, um dort seine Haftstrafe abzusitzen.
Laut Asylverfahrensgesetz § 58 darf sich ein Ausländer, der einen Antrag auf Asyl gestellt hat, nur unter bestimmten Voraussetzungen aus seinem Geltungsbereich entfernen, z. B. zur Wahrnehmung von Terminen beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Behörden oder Gerichten, die sein persönliches Erscheinen erfordern. In § 59 ist weiterhin gesetzlich geregelt, dass der Ausländer festzunehmen ist, sofern er seinen Reiseweg verlässt oder die Gefahr besteht, dass er diesen nicht freiwillig einhält.
Immer wieder kommt es zu Demonstrationen von Asylbewerbern gegen die Residenzpflicht. Verstößt diese Regelung nicht gegen die UN-Menschenrechtskonventionen? Auch in Art. II des deutschen Grundgesetzes wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit als ein für jeden Menschen zugängliches Recht dargestellt. Art. III fordert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Stellt sich nun nicht die Frage danach, ob Ausländer und in diesem Fall speziell Asylbewerber keine Menschen sind, denen nicht das Recht zusteht, sich frei zu bewegen? Ist dieser Umgang möglicherweise gar eine Aufforderung, in der Illegalität zu verweilen, um nicht von vornherein eingeschränkt zu sein, sondern selbst zu entscheiden, wo man sich gut und gewollt fühlt?
Auch die afrikanische Flüchtlingsorganisation THE VOICE, in welcher Felix Otto langjähriges Mitglied ist, fordert die Abschaffung der eingeschränkten Bewegungsfreiheit. Unterstütz wird sie dabei auch von PRO ASYL und den Grünen:
Einen Menschen nur deshalb für 8 Monate einzusperren, weil er gegen die sogenannte Residenzpflicht verstoßen hat, macht deutlich, wie diskriminierend diese Regelung ist – insbesondere für diejenigen, die in abgelegenen Unterkünften untergebracht sind. Die Residenzpflicht verbaut den Betroffenen die Möglichkeit, soziale Kontakte mit Landsleuten zu pflegen und ein kulturell wie religiös selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir sehen in dieser Regelung eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freizügigkeit von Asylsuchenden. (Astrid Rothe-Beinlich, Landessprecherin der Thüringer Bündnisgrünen, Quelle: DieGrüneThüringen)
Es bleibt nun abzuwarten, wie schnell die Abschaffung der Residenzpflicht durchgesetzt und ob eine Freilassung von Felix Otto erzielt werden kann.
[…] Criminologia | Widerstand gegen Residenzpflicht fordert 8 Monate Haft 6. Mai 2009 … Es bleibt nun abzuwarten, wie schnell die Abschaffung der Residenzpflicht durchgesetzt und ob eine Freilassung von Felix Otto erzielt werden … https://criminologia.de/2009/05/widerstand-gegen-residenzpflicht-fordert-8-monate-haft […]