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Verschärfung des Waffenrechts

Am 10. Mai 2009 gepostet von Etta

Große Hallen, stillgelegte Truppenübungsplätze oder abgelegene Wälder dienen den Paintballspielern als Schauplatz. Hier stehen sich Teams gegenüber und beschießen sich, gut verpackt in Overalls und Schutzmasken mit Farbbällen. Harmlose Freizeitgestaltung oder „Simulation des Tötens“, wie es stellvertretender Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) kritisiert?
Während in vielen Ländern Paintball als ernsthafter Sport betrieben wird und nur wenige Beschränkungen gelten, gibt es in Deutschland bereits strenge Regeln. Das Spielen von Paintball ist hier erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren gestattet und nur auf befriedetem Privateigentum, welches z.B. durch einen Zaun oder eine Mauer für Unbeteiligte unzugänglich ist. Auch muss gewährleistet sein, dass keine Farbkugel das Gelände verlassen kann.
Beim Paintball werden so genannte Markierer zum Verschießen der Farbkugeln benutzt. Diese fallen in Deutschland unter das Waffengesetz. Zum Erwerb eines Markierers ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, um sich nicht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar zu machen. Nun will die Regierung mit einer Verschärfung des Waffengesetzes Jagdspiele wie Paintball künftig ganz verbieten. Ebenfalls sollen verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbesitzer durch die Behörden künftig möglich sein.

„Es wird eine Pflicht eingeführt, Kontrolleuren Zutritt in die Wohnung zu gewähren“, sagte Bosbach.
Wer das grundlos verweigere, müsse mit dem Widerruf seiner Waffenerlaubnis rechnen.

[Quelle:welt-online]

Art. 13 des Grundgesetzes umfasst die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dies bedeutet, dass staatliche Organe grundsätzlich nicht ohne Einwilligung des Wohnungsinhabers diese betreten dürfen oder in sonstiger Weise eindringen. Einschränkungen sind möglich zur Abwehr oder Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr gemeiner Gefahren. Ob der legale Besitz einer Waffe einen Eingriff in den Art. 13 GG rechtfertigt, halte ich für fraglich.

Anlass um die Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts ist der Amoklauf von Winnenden, bei dem der Täter 17 Menschen und schließlich sich selbst tötete. Der Täter war laut Medienberichten auch Anhänger des Paintball-Sports.
Befürworter dieses Verbots argumentieren mit der Wirkung der Jagdspiele.

Das Schießen mit Farbkugeln, die mit einer Geschwindigkeit von 60 Metern pro Sekunde auf den Gegner gefeuert werden, senke die Hemmschwelle für echte Taten, argumentieren dagegen Befürworter des Verbots. „Bei diesen sogenannten Spielen besteht die Gefahr, dass Gewalt verharmlost wird und hierdurch Schwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden“, sagt SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz.

[Quelle: spiegel-online]

Ob es einen kriminologischen Zusammenhang zwischen dem Paintball-Spielen und schweren Straftaten gibt, wagen auch Experten zu bezweifeln. Und wenn man von einem Zusammenhang ausgehen will, bleibt fraglich, ob ein Verbot in Deutschland dieses Problem lösen würde, oder lediglich den Tourismus in angrenzende Länder fördern würde, wo die Auflagen und Regeln jetzt schon geringer sind.

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Kategorie: Kontrolle und Sanktionen, Prävention Stichworte: Amoklauf, Gesetzgebung, Paintball, Waffen, Waffengesetz, Winnenden

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