Wie weit ist ein kultureller Eingriff auf rechtlicher Ebene zu rechtfertigen?
Das neue afghanische Gesetz zu den Frauenrechten legt fest, dass Ehemänner Verfügbarkeit über ihre Ehefrauen haben, bis hin zur Vergewaltigung in der Ehe.
Im umstrittensten Artikel 132 heisst es laut Medienberichten: ‚Solange der Ehemann nicht auf Reisen ist, hat er das Recht auf Geschlechtsverkehr mit seiner Frau in jeder vierten Nacht.‘ Solange die Frau nicht krank sei, ‚ist sie zu einer positiven Antwort auf seine sexuelle Begierde verpflichtet‘. Männer sollten ihren Frauen mindestens alle vier Monaten Sex gewähren, sind aber dazu nicht verpflichtet. (Quelle:http://www.taz.de/1/politik/asien/artikel/1/uno-besorgt-ueber-afghanisches-gesetz/)
Afghanistans Präsident Harmid Karsai hat das Gesetz bereits unterzeichnet, bislang ist es jedoch noch nicht in Kraft getreten, da es noch nicht in einem offiziellen Amtsblatt veröffentlicht ist. Nun soll es nochmal einer genauen Prüfung unterzogen werden.
Aus dem Blickwinkel der westlichen Welt mag es schwierig sein, das Gesetz mit den offensichtlichen Nachteilen für die Frauen zu akzeptieren, jedoch muss man sich vor Augen führen, wie lange es auch in der westlichen Welt gedauert hat, eine Gleichstellung zu erreichen, wenn davon schon überhaupt schon gänzlich gesprochen werden kann. Afghanistan wird eine westliche Demokratie auferlegt, was sich schon immer schwieriger dargestellt hat als gehofft. Dahingehend sollten auch Änderungen in den Gesetzmäßigkeiten mit Vorsicht genossen werden.