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Auge für Auge

Am 6. April 2009 gepostet von Christian Wickert

Eine geblendete Iranerin hat in Teheran ein Gerichtsurteil erwirkt, nach dem sie den Übeltäter selbst blenden darf.

Das Urteil wurde als archaisch und brutal kritisiert.

[Quelle: Spiegel Online]
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Kategorie: Recht und Gesetz, Strafjustiz Stichworte: Iran, Körperstrafen, Teheran

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Kommentare

  1. Malte S. schreibt

    6. April 2009 um 12:21

    Ich würde den Bericht ja gerne lesen – nur eine Suche bei SpOn ergibt da kaum was. Eine direkte Verlinkung wäre schon praktisch 😉

  2. Sebastian schreibt

    6. April 2009 um 14:09

    Hier ist der genaue Link:
    [http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/78/21/dokument.html?titel=Auge+für+Auge&id=62781287&top=SPIEGEL&suchbegriff=amene+bahrami&quellen=&qcrubrik=artikel]

  3. Avenger schreibt

    6. April 2009 um 15:35

    „archaisch und brutal“? Nö! Hart, aber gerecht!

  4. Malte S. schreibt

    7. April 2009 um 14:50

    Beachtlich, dass ein derartiges Attentat wohl nicht zum ersten Mal vorkam. Wenn die iranische Justiz (und Politik) nicht in der Lage ist, dieser Methode zu unterbinden, dann kann eine entsprechende Strafe vielleicht wirklich die erforderliche Abschreckung bewirken. Aber es ist wie immer: Es geht weniger um die Härte der Sanktion, sondern nur darum, dass sie überhaupt erfolgt.

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