Am Bahnhof Bank Quay im nordwestenglischen Warrington könnte Küssen seit Anfang Februar polizeilich relevant werden. Seit dem 13. Februar 2009 hängt dort nämlich ein Schild, welches den Bahnhof als kussfreie Zone ausweist. Vorbei ist es nun also mit langen Abschiedsszenen und -küssen – zumindest in der Haltebucht vor dem Bahnhof in der Autofahrer Zuggäste schnell absetzen können.
Der Grund für dieses Verbot ist nicht etwa, dass der Bahnhofsbetreiber Mr. Daniels keine romantische Ader hätte – nein, dieses Verbot ist pragmatische begründet:
It is a fairly congested station and ideally what we want is for people to come here, drop someone off and move on. But that wasn’t always happening and people were lingering and causing delays. With these ’no-kissing‘ signs we are pointing out that we don’t want people doing that right outside the front of the station.
erklärt Mr. Daniels in einem Interview mit The Independent UK vom 17. Februar 2009. Auf einem nahe gelegenen Parkplatz oder auf dem Bahnsteig selber, sei das Küssen nach wie vor erlaubt.
If they want to linger and say a longer goodbye they can do that in the ‚kissing zone‘ where there is a limited amount of parking.
Der Bahnhofsbetreiber sagt auch, dass das Bahnhofspersonal das Verbot nicht starr durchsetzen wird.
It is a bit of fun, but it will be interesting to see if people observe it. They may seem frivolous but there is a serious message underneath.
Auf die Frage, wie lange dieses Verbot aufrecht erhalten werden soll, antwortet Mr. Daniels:
they [the signs] are there to stay „unless someone nicks them“.
Allerdings sehen nicht alle der betroffenen Pendler und Zuggäste das Verbot ähnlich locker. Einige finden es einfach lächerlich, andere zeigen sich regelrecht empört. Dabei gehört das Kuss-Verbot von Warrington noch mit zu den „harmlosesten“ der Welt – in längst nicht allen Ländern wird dem öffentlichen Austausch von Zärtlichkeiten so „liberal“ begegnet, wie aus dem Bericht der WELT zum Thema hervorgeht.
So drollig diese Anekdote auch anmutet, letzlich wird durch diese Kontrollmaßnahme ein intimer und ausschließlich privater Lebensbereich berührt. Ein Gebotshinweis, durch den die Parkdauer auf 2 Minuten begrenzt wird, hätte vielleicht auch zum erwünschten Ziel geführt.