Todesstrafe allgemein – und für Drogendelikte
Es ist an der Zeit, sich über den Stand der Dinge in sachen Todesstrafe (für Drogen) zu vergewissern. Eine gute Zusammenfassung findet sich in der Kölnischen Rundschau online vom 29.12.2009 (Autor E.B.). Georg Wurth vom Schildower Kreis hat in einer Rundmail drauf hingewiesen. Den Artikel möchte ich hier mal ausnahmsweise komplett zitieren:
Laut Amnesty International (AI) haben derzeit 139 Staaten die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft , davon 95 komplett. Von den anderen 44 Staaten sehen neun die Todesstrafe nur noch in Ausnahmefällen, zum Beispiel im Kriegsrecht, vor.
In 35 Staaten steht die Todesstrafe zwar weiter im Gesetz , und zum Teil werden auch Todesurteile verhängt, allerdings wurden diese seit mindestens zehn Jahren nicht mehr vollstreckt. 1976 hatten erst 16 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft.
Weitere 58 Staaten, die Todesstrafe ebenfalls noch im Gesetz verankert haben, vollstrecken aber sie aber nicht jedes Jahr. - Etwa 97 Prozent aller im Jahr 2008 bekannt gewordenen Exekutionen entfielen auf fünf Staaten : AI schätzt, dass es in der Volksrepublik China mindestens 1718 Hinrichtungen gegeben hat. Nach China werden heute die meisten Todesurteile im Iran vollstreckt. AI geht von mindestens 346 Exekutionen aus. In Saudi Arabien sollen mindestens 102 Menschen hingerichtet worden sein. In den USA wurden im Jahr 2008 Todesurteile in 37 Fällen vollstreckt. In Pakistan soll es nach AI-Angaben mindestens 36 Hinrichtungen gegeben haben.
In Westdeutschland wurde die Todesstrafe 1949 mit Gründung der Bundesrepublik abgeschafft . In der DDR verabschiedete die Volkskammer im Dezember 1987 ein Gesetz, das die Todesstrafe auch rechtlich abschaffte. Seit 1970 war die Todesstrafe nur noch selten verhängt worden, nahezu ausschließlich in Spionagefällen. Das letzte Todesurteil wurde am 26. Juni 1981 am MfS-Offizier Werner Teske vollstreckt.
In Großbritannien wurde die Todesstrafe ab 1957 nur noch für besonders schwere Fälle von Mord verhängt. 1965 wurde ein Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe für Mord für die nächsten fünf Jahre aussetzte. 1969 wurde dieses Gesetz unbefristet verlängert. Im Oktober 1998 wurde die Todesstrafe in Großbritannien und Nordirland dann im Zivil- wie Militärbereich abgeschafft.
Israel schaffte 1954 die Todesstrafe im Zivilstrafrecht ab , behält sie aber im Militärrecht bis heute bei. Für NS-Verbrechen bestanden seit 1950 Ausnahmegesetze. Diese wurden im Fall Adolf Eichmanns 1962 zum bisher einzigen Mal angewandt. 1979 führte Israel die Todesstrafe für Terroristen ein, die besonders grausame Anschläge verübt haben. Bisher wurde noch niemand als Terrorist zum Tode verurteilt.
In Singapur schreibt das Strafrecht zwingend die Todesstrafe bei Mord, Mordauftrag, illegalem Schusswaffengebrauch, Landesverrat und Drogenhandel vor. Seit 1991 wurden mindestens 420 Menschen hingerichtet, rund 90 Prozent davon wegen Drogenhandels. Als Drogenhändler gilt unter anderem, wer mehr als 15 Gramm Heroin, 200 Gramm Haschisch oder 500 Gramm Cannabiskraut (Marihuana) bei sich führt. Unter anderem wurde 1994 ein Niederländer und 2007 ein Nigerianer wegen Drogenhandels hingerichtet , 1996 ein Brite wegen Mordes. Eine 23-jährige Deutsche entging 2002 nur knapp einem Todesurteil, weil die bei ihr gefundene Menge von 687 Gramm Cannabis nach einer Laboranalyse nur aus 280 Gramm reinem Cannabis bestand und damit unter der Grenze von 500 Gramm lag.
Link: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1260204522769.shtml
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