Über das Geschäft mit den Abmahnungen
Seit Jahren klagt die Musikindustrie über sinkende Umsätze und führt diese Einbußen u.a. auf illegale Downloads über Tauschbörsen oder von Webhostern zurück. Auf den Internetseiten des Bundesverbandes Musikindustrie ist nachzulesen, dass im Jahr 2006 27 Millionen legal im Internet erworbene Musiktitel 374 Millionen illegal heruntergeladenen Titeln gegenüberstehen. Öffentlichkeitswirksam prangt auf der Verbandsseite ein Zähler, der die Zahl der illegalen Downloads seit dem 01. Januar 2009 anzeigt (aktuell annähernd 290 Millionen Titel).
Die Antwort der Musikindustrie auf die massenhaften Urheberrechtsverletzungen sind bekannt:
- Raubkopierer werden zu Verbrechern gemacht (zunächst durch einen werbewirksam inszenierten Sprechakt initiiert, der schließlich durch eine Novellierung des Urheberrechtes durch die Politik manifestiert wird)
- über den Weg der Zivilklage gegen Urheberrechtsverletzer werden Umsatzeinbußen aus dem regulären Verkauf (teilweise) kompensiert
In einem sehr lesenswerten Beitrag klärt jetzt die Piratenpartei über das äußerst lukrative (und teilweise gesetzwidrige) Geschäft mit den Abmahnungen auf. Gewinner dieses Geschäftsmodells, das dem Grundsatz “Turn Piracy into Profit” folgt, sind neben den Rechteinhabern vor allem die Anwälte:
Die Kosten für die Abgemahnten betragen »gemäß Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 450,00 Euro«. Davon erhält der »Rechteinhaber 20 %« sofern der Abgemahnte bezahlt. »Die Quote der Sofortzahler liegt zur Zeit bei 25 %.« Im folgenden wird in der Präsentation ein Vergleich des Ertrags durch legale und illegale Downloads gezeigt. Pro verkauftem legalen Download erhält ein Rechteinhaber netto 60 Cent. Pro erfasstem illegalen Download, der abgemahnt wird, sind es hingegen 90 Euro. Die Schlußfolgerung ist: »Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150-fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden.«
[Quelle: Piratenpartei Deutschland: Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte]
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