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Gustav Radbruch (1878-1949)

7 November 2009 geschrieben von: Christian Wickert Kein Kommentar

Gustav RadbruchGustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtsphilosoph, Strafrechtsreformer und Kriminalpolitiker. Zur Zeit der Weimarer Pepublik war er zudem von Oktober 1921 bis November 1922 und von August bis November 1923 Reichsjustizminister. Er war einer der wenigen deutschen Rechtsprofessoren, die damals der SPD angehörten und aktiv für die parlamentarische Demokratie eintraten. Sein rechtsphilosophischer Relativismus begründete für ihn die Privilegierung von “Überzeugungstätern” (z.B. durch Festungshaft statt Gefängnis oder Zuchthaus). Darüber hinaus stand er den tradierten Institutionen des Strafrechts und der Kriminalstrafe auch insgesamt skeptisch gegenüber. Das “unendliche Ziel” der Kriminalpolitik war für ihn daher “nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein ‘Besserungs- und Bewahrungsrecht’” (1969: 150f.) im Geiste Franz von Liszts und Enrico Ferris.

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