Gestern sprach ein sizilianisches Gericht Elias Bierdel (ehemaliger Vorsitzender der Hilfsorganisation Cap Anamur) und Stefan Schmidt (Kapitän des deutschen Schiffes „Cap Anamur II“) frei.
2004 nahm die Cap Anamur 37 afrikanische Flüchtlinge, die mit ihrem Schlauchboot auf dem Mittelmeer in Seenot geraten waren, auf. Nach einer dreiwöchigen Fahrt durch das Mittelmeer, während der die italienischen Behörden die Einreise verweigerten (italienische Kriegsschiffe gegen ein deutsches Rettungsschiff), legte das Schiff in Sizilien an. Die 37 Afrikaner wurden postwendend abgeschoben. Bierdel und Schmidt kamen zunächst in Untersuchungshaft.
5 Jahre später der längst überfällige Freispruch!
Worum ging es in dem Prozess?
Um die Festung Europa im Kampf gegen irreguläre Migration und damit um die Frage: kann die Rettung von Menschen aus Seenot Beihilfe zur illegalen Einreise sein?
Die Antwort kann nur „nein“ lauten. Internationale Vorschriften, wie das UN-Seerechtsübereinkommen, verlangen die Rettung von Menschen aus Seenot und zwar unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Hautfarbe und Aufenthaltstitel.
Hilfsorganisationen, Privatpersonen, aber auch Grenzschutzbeamten ist es nicht zumutbar, auf hoher See zu prüfen und diskutieren, ob die in Seenot geratene Person ein Visum hat, Asyl beantragen möchte und ob dieser Antrag Erfolg haben könnte oder nicht.
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen spricht in Art. 98 Abs 1 eine klare Sprache: Jeder Person, die in Lebensgefahr auf See angetroffen wird, ist Hilfe zu leisten.
Daran, dass sich 37 Afrikaner ohne technische Ausrüstung in einem Schlauchboot mitten auf dem Mittelmeer, das für seine Strömungen und Untiefen bekannt ist, in Lebensgefahr befinden, können keine Zweifel bestehen.
Ziel der Aktion war es, den Personen, die in Seenot geraten waren, aus der Lebensgefahr, nicht aber bei der illegalen Einreise zu helfen.