Die Eisläuferin Claudia Pechstein ist wegen Auffälligkeiten ihrer Blutwerte mit zwei Jahren Sperre bestraft worden. Nach sportrechtlicher Grundlage ist eine positive Dopingprobe für die Sanktion nicht erforderlich, Indizien sind für eine Sperre ausreichend. Die Sportlerin will  ihren  Beitrag zur Aufklärung leisten und ihre  Blutwerte auf die Ursachen weiterhin testen.

Der internationale Sportgerichtshof(Cas) entscheidet in einer Verhandlung die Zukunft der Eisläuferin, bis dahin werden sich vermutlich zahlreiche Meinungsexperten  über den Fall äußern.

Mit der Sperre ist die Eisläuferin von der Weltmeisterschaft ausgeschlossen.

 http://www.zeit.de/online/2009/28/doping-pechstein-eisschnelllauf



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