Bildung
Bis vor kurzen war ein Schulbesuch für Kinder ohne gültigen Aufenthaltsstatus mit vielen Schwierigkeiten zu gestalten. Seit 2007, nach dem Fall Jessica(ein Mädchen das zuhause verhungert ist und in der Schule, in der sie Schulpflicht war, nicht angemeldet bzw. nicht vermisst wurde). Seitdem sind Schulen verpflichtet, die Schüler weiter an das zentrale Melderegister zu melden.
Am 17. Juni/09, stellt die Bildungssenatorin Christa Goetsch(GAL) durch einen Brief an alle Schulleitungen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen klar, dass alle in Hamburg wohnenden Kinder, das Recht und die Pflicht zum Schulbesuch haben.
§ 1 Recht auf schulische Bildung1 Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. 2 Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung. 3 Das Recht auf schulische Bildung und Erziehung wird durch ein Schulwesen gewährleistet, das nach Maßgabe dieses Gesetzes einzurichten und zu unterhalten ist. 4 Aus dem Recht auf schulische Bildung ergeben sich individuelle Ansprüche, wenn sie nach Voraussetzungen und Inhalt in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes bestimmt sind
§ 38 Beginn und Dauer der Vollzeitschulpflicht
(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Weiter gemeldet an das ZSR(zentrale Schulregister) müssen nur die fehlenden Kinder um Fälle, wie den von Jessica zu verhindern.
“Das ZSR hat sich als wirksames Mittel zur Durchsetzung der Schulpflicht bewährt und als solches soll es auch genutzt werden. Das heißt aber auch, dass eine Rückmeldung über das ZSR nur bei fehlenden Kindern erfolgen muss, nicht aber bei Kindern, die ihrer Schulpflicht bereits tatsächlich nachkommen.” schreibt die Senatorin.
Es ist erfreulich zu wissen, das eine fehlende Meldebestätitung, kein Grund mehr ist um Kinder ohne Aufenthaltsstatus Bildung zu verweigern. Der Brief der Senatorin ermöglicht ca. 500 Kindern in Hamburg ein Schulbesuch und eine Zukunft mit besseren Perspektiven. Die Tatsache eines Schulbesuches macht einen Aufenthalt für Eltern und Kinder nicht plötzlich legal – sie können und sollten so lange Bildung erhalten.
http://archiv.mopo.de/archiv/2009/20090621/hamburg/politik/schule_auch_fuer_illegale.html
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