Ein 33-jähriger, der in Uelzen eine langjährige Haftstrafe u. a. wegen Drogendelikten absitzt, hat sich von seinem Anwalt entsprechend versorgen lassen und muss nun laut Angaben des Spiegel mit einer Beantragung der Sicherungsverwahrung durch die zuständige Staatsanwaltschaft rechnen. Da frage ich mich schon, was aus unserem guten alten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geworden ist. Scheinbar wird der von den Repetitoren etwas vernachlässigt. Steht ja auch nicht explizit im GG.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,545844,00.html



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