Professor Wolfgang Heinz von der Universität Konstanz und Professor Heribert Ostendorf haben als Reaktion auf die Forderungen Roland Kochs und andere Unionspolitiker nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts eine „Resolution zur aktuellen Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts“ initiiert.
Prof. Heinz fasst in seiner acht Punkte umfassenden Stellungnahme empirische Befunde zur Entwicklung der Jugendkriminalität zusammen. Der Haupttenor der Stellungnahme lautet: Zur Verschärfung des Jugendstrafrechts besteht kein Anlass.
Die Begründungen lesen sich wie folgt:
- Jugendliche werden – quantitativ betrachtet – häufiger straffällig als andere Altersgruppen. Hierbei handelt es sich aber um ein altbekanntes und nicht um eine neues, gegenwärtiges Phänomen (age-crime-Kurve).
- Bei der typischen Jugenddelinquenz handelt es sich überwiegend um Bagatelldelikte. Das Entdeckungsrisiko ist bei diesen opportunistischen Taten höher, der entstehende Schaden (gerade im Vergleich zu Delikten der Organisierten Kriminalität oder Wirtschaftsverbrechen) verschwindend gering.
- Die These eines deutlichen Anstieges der Jugenddelinquenz ist nicht durch empirische Befunde gesichert. Zahlen aus Täterbefragungen deuten auf eine konstante Entwicklung bzw. einen leichten Rückgang der Jugendkriminalität in den letzten Jahren hin. Der Zuwachs, der im Hellfeld verzeichneten (Gewalt-) Delikte jugendlicher Täter, ist auf eine veränderte Anzeigebereitschaft zurückzuführen.
- Es liegen keine empirisch gesicherten Daten vor, dass eine Sanktionsverschärfung und eine erhöhte Strafandrohung einen abschreckenden Effekt ausübe und sich positiv auf die Legalbewährung Jugendlicher auswirkte. Maßnahmen, wie der jüngst geforderte Warnschuss-Arrest oder die Unterbringung in sog. boot camps, sind den konventionellen Sanktionen des Jugendstrafrechts hinsichtlich einer Wiederholungstäterschaft nicht überlegen.
- Die Forderung nach einer Verschärfung des (Jugend-) Strafrechts verkürze Kriminalpolitik auf Strafrechtspolitik und überschätze dabei zugleich die präventiven Möglichkeiten des Strafrecht. Sozialpolitische Maßnahmen sind die geeigneteren Mittel, um Migration zu fördern und der Entwicklung krimineller Karrieren entgegen zu wirken.
Links zum Thema: